Rechtliche Rahmenbedingungen – Ausgangsituation für Klärschlamm in Deutschland

Die Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV)

Novellierung vom Oktober 2017

Zur Verbesserung des nachhaltigen Umwelt- und Ressourcenschutzes werden mit der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung die bisher geltenden Anforderungen an die bodenbezogene Klärschlammverwertung verschärft. Die am 3. Oktober 2017 in Kraft getretene Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV) führt somit zu einer Neuausrichtung der Klärschlammverwertung in Deutschland.

Zur Reduzierung von Umweltbelastungen dürfen Klärschlämme laut der neuen Klärschlammverordnung in Zukunft nicht mehr ohne Weiteres auf landwirtschaftlich genutzte Flächen ausgebracht werden. Zentrale Elemente dieser Verordnung sind u.a. die Vorgaben zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen und deren Verbrennungsaschen.

Die Novellierungen des Düngerechts im Jahr 2017 sollen Umweltbelastungen infolge der Ausbringung von stickstoff- und phosphathaltigen Klärschlämmen verringern und die Düngeeffizienz steigern. Die Begrenzung der Stickstofffrachten auf 170 kg N/ha*a, die Konkurrenz zwischen unterschiedlichen Düngemitteln wie Gärresten, Gülle und Klärschlamm, verlängerte Sperrzeiten für die Ausbringung von Dünger und die neuen Anforderungen zur Abbaubarkeit von synthetischen Polymeren werden die aktuelle praktizierte stoffliche Klärschlammentsorgung kurzfristig weiter erschweren.

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Symbolbild Recht - Paragraphen und Verordnungen
Die Abfallklärschlammverordnung (AbfKlärV) von 2017 führt zu einer Neuausrichtung der Klärschlammverwertung in Deutschland